Förderung der Jugendarbeit in Goslar
Die Stadt Goslar hält für die Jugendarbeit der Vereine & Verbände in der Stadt Goslar einen Fördergeldertopf bereit. Vereine & Verbände können für
- Kinder- und Jugenderholung (Freizeiten)
- internationale Jugendbegegnungen
- Bildungsveranstaltungen
- Anschaffung von Sachmittel
Fördergelder beantragen.
In den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Goslar finden Sie alle notwendigen Informationen.
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Goslar169 KB
Stand: 01.01.2020
Der Antrag
In diesem Jahr gelten wieder die bekannten Fristen aus den Förderrichtlinien. Die Anträge müssen bis 01. Oktober 2024 eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge können leider nur nachrangig behandelt werden.
Wir bitten Sie pro Veranstaltung das Formular einmal auszufüllen.
Antragsformulare
Förderantrag Jugendförderung 2025404 KB
Stand: 20.08.2024 | Frist: 01.10.2024
Förderantrag Jugendförderung 2024318 KB
Stand: 31.08.2023 | Frist: 01.10.2023
Verwendungsnachweise
Verwendungsnachweise, das sind beispielsweise die Teilnehmerlisten, eine Belegübersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie eine Programmübersicht, sind bis 4 Wochen nach der Freizeit, der Jugendbegegnung, der Bildungsveranstaltung oder der Anschaffung bei der Stadtjugendpflege Goslar (Charley-Jacob-Straße 3) einzureichen.
Vorlage zu den Verwendungsnachweisen
Abrechnungsdokumente629 KB
Belegliste, Programmplan, Teilnehmer*innenliste
Noch offene Fragen?
Sind noch Fragen offen? Dann können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzten. Die Kontaktdaten der Stadtjugendpflege finden Sie hier.